Dear Mr. President
Freitag, 23. April 2010 10:21
Es ist schon eine tolle Sache wenn man vorher schon weiß wer eine Wahl gewinnt. Währ das im Fußball auch so dann währ ich heute schon ein reicher Mann. Wozu dann dieser Artikel? Hmm…
Ganz einfach wenn ihr schon einen so eine Bockmist zusammen wählt dann solltet ihr das wenigstens auch wissen. Gehäuchelte Demokratie bringt keinem was. Wie oft sagt Fischer in seine Wahlkampagne das Wort “Demokratie” ? Entweder weiß er selber nicht was es bedeutet (sonst hätte er nie einen Lissabonner Vertrag unterzeichnen dürfen) oder er weiß um die Macht des Wortes Demokratie und Neutralität in Österreich.
Auszug Leserfrage von ORF
Peter: Nachdem so viele Bürger in diesem Land den Vertrag von Lissabon nicht klar und verständlich erklärt bekamen und auch sehr viele nicht verstanden haben, wäre ich froh zu erfahren warum Sie diesen Vertrag unterzeichneten ohne die Bürger in diesem Land zu befragen oder aufzuklären.
Heinz Fischer:
Die Kurzantwort lautet, dass der von der Regierung einstimmig und vom National- und Bundesrat mit sehr großer Mehrheit beschlossene Lissabon-Vertrag, in dessen Ausarbeitung Österreich sehr intensiv eingebunden war, vom Bundespräsidenten nicht aus eigenem einer Volksabstimmung unterworfen werden konnte, sondern dass dazu nach unserer Verfassung das Verlangen von einem Drittel der Abgeordneten bzw. ein Antrag der Bundesregierung notwendig gewesen wäre. Beides lag nicht vor und die Frage, warum ich nicht die Rechtsmeinung des Verfassungsgerichtshofes eingeholt habe, bevor ich meine Unterschrift geleistet habe, ist dahingehend zu beantworten, dass der Verfassungsgerichtshof, nach der österreichischen Verfassung ein Gesetz oder Staatsvertrag nur prüfen kann, wenn es vom Bundespräsident unterschrieben und kundgemacht wurde.
Es ist erschütternd, dass eine Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten über dieses kleine Ein-Mal-Eins des Österreichisches Verfassungsrechtes nicht informiert ist.
In der österreichischen Bundesverfassung steht klar geschrieben das Jeder Vertrag der in die Bundesverfassung eingreift oder sie ersetzen soll zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden muss. Da braucht es kein Drittel der Abgeordneten. Desweiteren wurden Volksbegehren ignoriert und mehrere Klagen abgewiesen. Sehr demokratisch Herr Fischer.
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